Vereinbarung

Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text aufmerksam. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kosten der Behandlung:
Bei Barzahlung, bzw. EC-Zahlung:

Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt und liegt im Schnitt bei € 100,--. Im Einzeifall kann das Honorar höher oder niedriger ausfallen.

Privatversicherung:

Sollten Sie privat krankenversichert sein, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gesamten Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht (bei osteopathischen Behandlungen ggf. zum Teil) übernommen werden und dass die Kosten von einer evtl. bestehenden privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle möglicherweise teilweise oder gar nicht übernommen werden. Dies hat keinen Einfluss auf Ihre Zahlungspflicht zum Ausgleich der Honorarrechnung.

Ebenso möchten wir Sie darüber informieren, dass aufgrund der rein naturheilkundlichen Diagnostik und Therapie in der Rechnungsstellung unter Umständen keine klinisch- wissenschaftlichen Diagnosen angegeben werden und dadurch bedingt möglicherweise Leistungen von einer bestehenden Privatversicherung oder Beihilfestelle nicht erstattet werden, was ebenfalls keinen Einfluss auf Ihre Zahlungspflicht hat. Honorarforderung sind also unabhängig von geleisteten oder nicht geleisteten Erstattungen durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen an den Heilpraktiker zu zahlen sind.

Bitte beachten Sie, dass wir eine reine Bestellpraxis führen. Das bedeutet, dass wir bei Terminvergabe ausschließlich für Sie Behandlungszeit reservieren. Deshalb müssen wir Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung stellen.

Mit dem Klick auf "Absenden" stimmen Sie dieser Vereinbarung zu.